Hinweise für ein Fremdschulden hätten sich nicht ergeben, pflegen Staatsanwaltschaften in Todesermittlungsverfahren mitzuteilen. Ärztliches und juristisches Fremdverschulden hat es im Fall Alcali ohne Zweifel gegeben. Dass es Ärzte gibt, die ohne ein Telefongespräch mit den behandelnden Ärzten in wenigen Zeilen zur Reise- und Abschiebungshaftfähigkeit kommen, dass es Richter gibt, die solchen Diagnosen geradezu begierig folgen, sich dem Betroffenen gegenüber sitzend quasi ärztliche Kompetenzen per Augenschein anmaßen, dies alles ist einem politischen Klima geschuldet, das im Umgang mit Abzuschiebenden die Bereitschaft erforderlich macht, nicht wissen zu wollen, was man tut. Die Richter der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hanau haben gewissenhaft gearbeitet - im Sinne von Günter Anders:
Dem Gelöbnis verpflichtet, nicht zu wissen, was sie tun.
Bernd Mesovic, 20. Juli 2007