Umsetzung der Bezahlkarte im Wetteraukreis:
Die Fachstelle Migration hat wegen des zu erwartenden Publikumsverkehrs eine Hotline eingerichtet: Die Bezahlkarten-Hotline lautet 06031/833599 und ist zu ihren Öffnungszeiten erreichbar. Es gibt auch ein E-Mail Funktionspostfach: bezahlkarte@wetteraukreis.de
Alle neu zugewiesenen Geflüchtete erhalten ab 1.4.25 ihr Geld auf einer Bezahlarte.
Ausnahmen: Anerkannte Geflüchtete, Geflüchtete zugehörig zur Massenzustrom-Richtlinie (Ukrainer*innen), Ehepartner/Ehepartnerin von Anerkannten, Minderjährige von anerkannten Eltern im Familienverbund
Die Ausweitung auf die Bezieher*innen von Grundleistungen ist ab voraussichtlich Mitte 2025 vorgesehen. Ausnahmen: Erwerbstätige, Geflüchtete in privaten Wohnungen, Bezieherinnen und Bezieher von Analogleistungen. Da muss eine rechtliche Klärung durch das Land noch erfolgen.
Überweisungen können nur mit Genehmigung der Fachstelle Migration getätigt werden. Es gibt eine Liste von Überweisungsempfängern, die der Fachstelle vorliegt und die genehmigungsfähig sind. Auch Rechtsanwälte für die rechtlichen Belange der Asylsuchenden sind genehmigt. Dazu muss man Kontakt zur Fachstelle aufnehmen, die selbst keinen Einblick in die Konten der Benutzer*innen hat.
Ansparungen sind technisch möglich. Sollte das Verfügungslimit demnach aus dem Vormonat nicht aufgebraucht werden, so wird der entsprechend ungenutzte Betrag in den Folgemonat übertragen. Das monatlich zur Verfügung stehende Verfügungslimit (individuell gewährter Regelsatz) wird um diesen ungenutzten Betrag des Vormonats erhöht.
Das Land Hessen teilt jedoch mit, dass es zunächst weiterhin Einschränkungen beim Bargeldverfügungslimit geben wird. Sollte das Bargeldverfügungslimit in einem Monat nicht ausgeschöpft werden, so wird der ungenutzte Barbetrag auf den Folgemonat übertragen. Dieser ungenutzte Barbetrag des Vormonats steht jedoch nicht als zusätzliches Bargeldverfügungslimit zur Verfügung. Er wird dem Verfügungslimit insgesamt hinzugefügt und kann unbar verbraucht werden. Sollten Geflüchtete den ungenutzten Barbetrag als zusätzliches Bargeldverfügungslimit im Folgemonat nutzen wollen, müssen sie sich an die Leistungsbehörde des Wetteraukreises wenden. Diese kann dann eine entsprechende Anpassung vornehmen. Auch diese technische Anpassung wird das Land demnächst nachholen, um die Übertragung des ungenutzten Bargeldlimits in den Folgemonat zu ermöglichen.
Mit einer speziellen App können dieKartenbesitzer*innen Eiblick in ihr Konto nehmen. Weiterlesen