Geflüchtete aus der Ukraine erhalten kein Bürgergeld mehr, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so die Pläne der Bundesregierung, die jetzt schon weit fortgeschritten sind. Hier können Sie mehr über die Maßnahmen erfahren.
Hier finden Sie Hintergründe über die Flüchtlingszahlen aus der Ukraine in Deutschland und Europa aus dem Mediendienst Integration vom 14.2.25. Sollte es tatsächlich zu einem „Diktatfrieden“ kommen, wie er anscheinend von Trump anvisiert wird, ist nochmal mit erheblich mehr Flüchtlingen zu rechnen, die nicht in einem von Rußland abhängigen oder gar regierten Land leben wollen und können.
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vom 9. April 2025 haben sich die zukünftigen Regierungsparteien darauf geeinigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nicht mehr Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Sie bekämen dann weniger Hilfen (441 Euro pro Monat für Alleinstehende, mehr Infos) und unterlägen weiteren Einschränkungen. Wir werden hier über die weitere Entwicklung berichten.
Für sogenannte Drittstaatler*innen – Flüchtlinge mit nicht–ukrainischer Staatsbürgerschaft – wurden die Bestimmungen verschärft: Seit November 2024 dürfen sie grundsätzlich nicht mehr visumsfrei einreisen. Sie bekommen auch keinen vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 AufenthG mehr und bereits bestehende Schutzstatus nach § 24 AufenthG sollen nicht mehr verlängert werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) hat jetzt (2025) eine neue Internetplattform „Germany4Ukraine“ veröffentlicht. Da können Sie viele Infos zu aktuellen Fragen finden.
Ende Mai 24 hat die EU beschlossen, das Bleiberecht für Ukrainer*innen in Mitgliedsstaaten der EU bis 2025 unbürokratisch zu verlängern. Steit gibt es um die Frage, ob das auch für wehrfähige Männer gelten soll. Es handelt sich hier um eine bevorzugende Behandlung von ukrainische Flüchtlingen gegenüber solchen aus anderen Staaten. In Deutschland verschärft sich die Diskussion darüber, ob Männer im wehrfähigen Alter „für ihre Fahnenflucht mit Bürgergeld alimentiert werden sollen“. Das ist aber auch im März 2025 nicht der Fall.
Stand Ende August 24: Die EU hat bereits die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Flüchtlinge bis März 2026 beschlossen. Die Bundesbehörden arbeiten gerade an der Umsetzung dieser Maßnahme für Deutschland, die dann ähnlich aussehen dürfte wie letztes Jahr. Es wäre also nicht nötig, eine Verlängerung zu beantragen. Für wehrfähige Männer gibt es, entgegengesetzt zur öffentlichen Diskussion, keine besonderen Anweisungen. Niemand wird gezwungen, in die Ukraine zu reisen. Auch nicht für die Passverlängerung, obwohl darauf hingewiesen wird, dass Mann dazu verpflichtet wäre. Die Männer würden dann einen deutschen Ersatzpass erhalten, der allerding nur für Deutschland gilt. Reisen in andere Länder wären damit nicht möglich. (Auskunft der Wetterauer Ausländerbehörde) Weiterlesen →