Tanzabend International

Einladung des Ausländberbeirates und des IZF zum Tanzabend im Alten Hallenbad

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22. Internationales Kulturfest 2025 am 7.9.2025

„Internationales Spielefest“ wird „Internationales Kulturfest“!

Am 7. September 2025 bringt das 22. Internationale Kulturfest erneut die vielfältigen kulturellen Gemeinschaften Friedbergs und darüber hinaus zusammen und schafft einen Raum für Austausch, gegenseitiges Verständnis und gemeinsames Feiern.

Das Fest, das von 11:00 bis 18:00 Uhr wie gewohnt auf der Seewiese stattfindet, bietet wieder ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit Musik- und Tanzaufführungen aus verschiedenen Kulturkreisen. Hier der Flyer.

Kulinarische Genüsse aus aller Welt wird es an den Essensständen geben, die traditionelle Gerichte aus unterschiedlichen Ländern und Regionen präsentieren. Die Stände werden von lokalen Vereinen, Gemeinden und Gastronomiebetrieben angeboten, die ihre kulinarischen Traditionen mit den Besucherinnen und Besuchern teilen möchten. Darüber hinaus laden verschiedenste Spiele und Mitmachaktionen wieder zum aktiven Teilnehmen ein. Info-Stände runden das Angebot ab.

Natürlich wird auch in diesem Jahr der Menschen-Kicker-Cup des Vereins Mensch mach mit! e.V. nicht fehlen. Die Anmeldung der Teams erfolgt über die Internetseite des Vereins: https://menschmachmit.de/aktivitaeten/kicker-cup/

In diesem Jahr ist das Internationale Kulturfest gleichzeitig die Auftaktveranstaltung für die Interkulturellen Wochen 2025 im Wetteraukreis. Hier der Link zum Flyer der Interkulturellen Wochen.

Wir freuen uns auf das Fest und auf Sie, auf Ihre Freund*innen und Bekannten!

Das Internationale Kulturfest wird unterstützt bzw. gefördert durch die Stadt Friedberg, den Wetteraukreis und das Land Hessen sowie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, außerdem durch die teilnehmenden Vereine. Unser Medienpartner Spektrum Media e.V. begleitet uns seit 2024. Die YouTube-Videos der letztjährigen Bühnenauftritte können Sie unter diesem Link noch einmal aufrufen: Bühnenprogramm 2024

Alle, die etwas beitragen wollen zu Kultur, Spielen und Essen, können sich anmelden unter izf@x3x.de . Bitte lesen Sie sich dazu die Teilnahmebedingungen und Hygienebestimmungen vorher durch und schicken Sie die unterschriebenen Formulare mit Ihrer Anmeldung an uns. Hier die Anmeldung für einen Stand. Sie können die Teilnahme- und Hygienebedingungen online ausfüllen sowie die Anmeldung ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen. Bitte alles per Mail an izf@x3x.de schicken. Auch wer selbst beim Fest tatkräftig mithelfen möchte, ist herzlich eingeladen, sich unter der oben angegebenen Mailadresse zu melden. Hier finden Sie noch die Preisliste für biologisch abbaubares Geschirr und Besteck.  Bei Bedarf bitte bei der Anmeldung mitbestellen. Auch Garnituren (Tische und Bänke) für Ihren Standaufbau können Sie bei der Anmeldung mitbestellen.

 

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Bezahlkarte – eine weitere Schikane für Flüchtlinge

Umsetzung der Bezahlkarte im Wetteraukreis:

Die Fachstelle Migration hat wegen des zu erwartenden Publikumsverkehrs eine Hotline eingerichtet: Die Bezahlkarten-Hotline  lautet 06031/833599 und ist zu ihren Öffnungszeiten erreichbar. Es gibt auch ein E-Mail Funktionspostfach: bezahlkarte@wetteraukreis.de

Alle neu zugewiesenen Geflüchtete erhalten ab 1.4.25  ihr Geld auf einer Bezahlkarte.

Ausnahmen: Anerkannte Geflüchtete, Geflüchtete zugehörig zur Massenzustrom-Richtlinie (Ukrainer*innen), Ehepartner/Ehepartnerin von Anerkannten, Minderjährige von anerkannten Eltern im Familienverbund

Die Ausweitung auf die Bezieher*innen von Grundleistungen ist ab voraussichtlich Mitte 2025 vorgesehen. Ausnahmen: Erwerbstätige, Geflüchtete in privaten Wohnungen, Bezieherinnen und Bezieher von Analogleistungen. Da muss eine rechtliche Klärung durch das Land noch erfolgen.

Überweisungen können nur mit Genehmigung der Fachstelle Migration getätigt werden. Es gibt eine Liste von Überweisungsempfängern, die der Fachstelle vorliegt und die genehmigungsfähig sind. Auch Rechtsanwälte für die rechtlichen Belange der Asylsuchenden sind genehmigt. Dazu muss man Kontakt zur Fachstelle aufnehmen, die selbst keinen Einblick in die Konten der Benutzer*innen hat.

Ansparungen sind technisch möglich.  Sollte das Verfügungslimit demnach aus dem Vormonat nicht aufgebraucht werden, so wird der entsprechend ungenutzte Betrag in den Folgemonat übertragen. Das monatlich zur Verfügung stehende Verfügungslimit (individuell gewährter Regelsatz) wird um diesen ungenutzten Betrag des Vormonats erhöht.

Das Land Hessen teilt jedoch mit, dass es zunächst weiterhin Einschränkungen beim Bargeldverfügungslimit geben wird. Sollte das Bargeldverfügungslimit in einem Monat nicht ausgeschöpft werden, so wird der ungenutzte Barbetrag auf den Folgemonat übertragen. Dieser ungenutzte Barbetrag des Vormonats steht jedoch nicht als zusätzliches Bargeldverfügungslimit zur Verfügung. Er wird dem Verfügungslimit insgesamt hinzugefügt und kann unbar verbraucht werden. Sollten Geflüchtete den ungenutzten Barbetrag als zusätzliches Bargeldverfügungslimit im Folgemonat nutzen wollen, müssen sie sich an die Leistungsbehörde des Wetteraukreises wenden. Diese kann dann eine entsprechende Anpassung vornehmen. Auch diese technische Anpassung wird das Land demnächst  nachholen, um die Übertragung des ungenutzten Bargeldlimits in den Folgemonat zu ermöglichen.

Mit einer speziellen App können dieKartenbesitzer*innen Einblick in ihr Konto nehmen.

Hier finden Sie einen Bericht über die neuere Entwicklung bei der Einführung aus der WZ vom 29.4.25: „Bezahlkarte läuft nur schleppend an“ . Laut FAZ vom 8. Mai 25 sind wegen momentan geringen Flüchtlingszuweisungen vom Wetterakreis bisher noch keine Bezahlkarten ausgegeben worden. Jetzt im Juni 2025 will der Wetteraukreis über 500 Bezahlkarten für die Bewohner*innen seiner Flüpchtlingsunterkünfte ausgeben. Bereits ausgezogene Flüchtlinge und Ukrainer*innen sind nicht davon betroffen.

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Gesetzliche Grundlagen des Flüchtlingsschutzes

Zu den von der CDU angestrengten Abstimmungen im Bundestag über „Zustrom“ und Abschiebungen (der letztens noch geächtete Begriff „Remigration“ wird heute schon als fast normal angesehen) von Flüchtlingen hat der Mediendienst Integration zusammengestellt. Das ist wichtig, weil die meisten der sich überbietenden Vorschläge sich nicht an die gesetlichen Bestimmungen Deutschlands und der EU halten.

Regeln für Zurückweisungen und Abschiebungen und Was sind „irreguläre“ Einreisen?

Von Willkommenskultur kann leider besonders seit September 2024 nicht mehr die Rede sein, wenn man sich die öffentliche Diskussion nach dem Anschlag in Solingen anhört. Gab es im Jahr 2024 noch große Demonstrationen wegen der Veröffentlichung der „Remigrationspläne“ der organisierten Rechten in Deutschland, überschlagen sich jetzt die demokratischen Parteien der Mitte mit Forderungen, die eine Generalschuld aller Flüchtlinge implizieren, auf den „Abbau von Pullfaktoren“ zielen so letztlich den Rechten direkt in die Hände spielen. Die Abschreckung neuer Flüchtlinge und Zurückweisungen an den Grenzen ist jetzt das Ziel. Dazu gehören Vorschläge wie die Kürzungen von Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber und die „Bezahlkarte“. Hier eine Zusammenfassung des Mediendienstes Integration vom 18.10. 2024 dazu.

Nach dem Messerangriff mit zwei Todesopfern und zwei Schwerverletzten in Aschaffenburg im Januar 2025 wird erneut der gleiche Mechanismus aktiviert. So schlimm diese Tat eines psychisch kranken Afghanen ist und uns alle trifft, es gibt keinen Grund, alle Flüchtlinge für sie verantwortlich zu machen. Dies wird aber getan in der politischen Diskussion, die aufgrund dieser Tat und dann noch erhitzt durch den Kampf um Wählerstimmen gerade wieder hochkocht. Da gibt es gerade angetrieben von der CDU einer Überbietungswettbewerb von Forderungen, die nicht auf ihre realen Durchführungsmöglichkeiten überprüft worden sind. Gleichzeitige werden die jeweils gegnerischen Parteien für die Tatumstände verantwortlich gemacht. Folge wird sein: Weiterer Frust über die demokatischen Parteien, der letztlich wieder bei der AfD einzahlen wird. Hier finden Sie einen Faktencheck über die gesetzlichen Grundlagen des Flüchtlingsschutzes in Deutschland und der EU vom Mediendienst Integration vom 24.1.2025. Unter Weiterlesen finden Sie einen Kommentar von Johannes Hartmann Weiterlesen

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Aktuelle Infos für Flüchtlinge aus der Ukraine

Hier finden Sie Hintergründe über die Flüchtlingszahlen aus der Ukraine in Deutschland und Europa aus dem Mediendienst Integration vom 14.2.25. Sollte es tatsächlich zu einem „Diktatfrieden“ kommen, wie er anscheinend von Trump anvisiert wird, ist nochmal mit erheblich mehr Flüchtlingen zu rechnen, die nicht in einem von Rußland abhängigen oder gar regierten Land leben wollen und können. 

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vom 9. April 2025 haben sich die zukünftigen Regierungsparteien darauf geeinigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nicht mehr Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Sie bekämen dann weniger Hilfen (441 Euro pro Monat für Alleinstehende, mehr Infos) und unterlägen weiteren Einschränkungen. Wir werden hier über die weitere Entwicklung berichten.

Für sogenannte Drittstaatler*innen – Flüchtlinge mit nicht–ukrainischer Staatsbürgerschaft – wurden die Bestimmungen verschärft: Seit November 2024 dürfen sie grundsätzlich nicht mehr visumsfrei einreisen. Sie bekommen auch keinen vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 AufenthG mehr und bereits bestehende Schutzstatus nach § 24 AufenthG sollen nicht mehr verlängert werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) hat jetzt (2025) eine neue Internetplattform „Germany4Ukraine“ veröffentlicht. Da können Sie viele Infos zu aktuellen Fragen finden.

Ende Mai 24 hat die EU beschlossen, das Bleiberecht für Ukrainer*innen in Mitgliedsstaaten der EU bis 2025 unbürokratisch zu verlängern.  Steit gibt es um die Frage, ob das auch für wehrfähige Männer gelten soll. Es handelt sich hier um eine bevorzugende Behandlung von ukrainische Flüchtlingen gegenüber solchen aus anderen Staaten. In Deutschland verschärft sich die Diskussion darüber, ob Männer im wehrfähigen Alter „für ihre Fahnenflucht mit Bürgergeld alimentiert werden sollen“. Das ist aber auch im März 2025 nicht der Fall.

Stand Ende August 24: Die EU hat bereits die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Flüchtlinge bis März 2026 beschlossen. Die Bundesbehörden arbeiten gerade an der Umsetzung dieser Maßnahme für Deutschland, die dann ähnlich aussehen dürfte wie letztes Jahr. Es wäre also nicht nötig, eine Verlängerung zu beantragen. Für wehrfähige Männer gibt es, entgegengesetzt zur öffentlichen Diskussion, keine besonderen Anweisungen. Niemand wird gezwungen, in die Ukraine zu reisen. Auch nicht für die Passverlängerung, obwohl darauf hingewiesen wird, dass Mann dazu verpflichtet wäre. Die Männer würden dann einen deutschen Ersatzpass erhalten, der allerding nur für Deutschland gilt. Reisen in andere Länder wären damit nicht möglich. (Auskunft der Wetterauer Ausländerbehörde) Weiterlesen

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Erstaufnahmeeinrichtungen in Friedberg für Flüchtlinge in Hessen und Wetteraukreis

Im Juli 2023 hat jetzt auch der Wetteraukreis eine Erstaufnahmeeinrichtung für ihm zugewiesene Flüchtlinge in der Kaserne gepant und ab dem 4. Quartal 23 errichtet (KEAE). In ihr sollen die Flüchtlinge ca. 3 Wochen bleiben und auf ihre Verteilung in die Kommunen vorbereitet werden. Genauere Infos können Sie diesem Artikel in der WZ vom 31.7.23 entnehmen. Nähere Infos über die inhaltliche Arbeit in der KEAE finden Sie hier: Neuer Umgang mit Flüchtlingen. 

Inzwischen (14.6.2024) gibt es wieder eine Verfahrensberatung in der HEAE in der Kaserne: Nour Ben Ali +49 175 111 233 9  Nourelhouda.benali@ekhn.de 

Hier der Link zum Artikel Erstaufnahmeeinrichtung in Büdingen.

Im Folgenden geht es um die HEAE des Landes Hessen in der Friedberger Kaserne:

Die HEAE hat sich im Oktober 2023 mit einer Kunstaktion: „Respekt braucht Platz“ auf dem Elvis Presleyplatz an den Interkulturellen Wochen des Wetteraukreises beteiligt. Hier der Link zu einer Pressemitteilung der Johann-Philip – Reiss – Schule, eine der Unterstützer*innen der Aktion. Und hier der Link zum Artikel in der Wetterauer Zeitung. Auch das IZF war bei den Unterstützer*innen.

Wie am 9.11.21 bekannt wurde, hat die hessische Landesregierung entschieden, weitere Erstaufnahmeeinrichtungen zu eröffnen, eine davon in Friedberg in den Ray-Baracks. Zwei große Häuser waren dort schon im Jahr 2015 zu einer Erstaufnahmeeinrichtung für etwa 1.000 Flüchtlinge umgebaut worden, was zwei Jahre später verworfen wurde. Die HEAE hat im März 2022 ihre Arbei aufgenommen. Die Aufnahmeobergrenze war ursprünglich auf 800 Personen, dann Mitte 2022 auf 600 und ist jetzt auf über 1000 Personen festgelegt worden. Dafür werden dort neben den festen Gebäuden weitere Notunterkünfte aufgestellt. Hier können Sie einen WZ-Artikel über die Situation im November 22 lesen. Diese Art von Leichtbauhallen sind jetzt in verschiedenen Kommunen des Wetteraukreises geplant, und zwar auf Grundstücken, die die Kommunen zur Verfügung stellen sollen. Die Leichtbauhallen sollen verhindern, dass wieder Turnhallen oder Bürgerhäuser für die Unterbringung genutzt werden müssen.

Viele Friedberger*innen hatten sich gemeldet, die die Flüchtlinge dort ehrenamtlich unterstützen wollen. Inzwischen sind auch einige aktiv geworden mit mehreren Angeboten. Bürokratische Hürden schrecken einige ab. Diese Hürden sind zum größten Teil aber wohl nötig. Weitere Meldungen, auch für die Unterstützung von Flüchtlingen aus allen Ländern, bitte an izf@x3x.de Hier können wir auch nochmal auf unsere neue Integrationslotsenausbildung ab 14.9.2024 hinweisen. Nähere Informationen weiter oben auf der Startseite.

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