Hier können Sie den WZ-Artikel vom 21.2.25 über die Mahnwache lesen
-
Neueste Beiträge
Neueste Kommentare
Archive
Kategorien
Hier können Sie den WZ-Artikel vom 21.2.25 über die Mahnwache lesen
Ganz aktuell zu den von der CDU angestrengten Abstimmungen im Bundestag über „Zustrom“ und Abschiebungen (der letztens noch geächtete Begriff „Remigration“ wird heute schon als fast normal angesehen) von Flüchtlingen hat der Mediendienst Integration zusammengestellt.
Nach dem Messerangriff mit zwei Todesopfern und zwei Schwerverletzten in Aschaffenburg im Januar 2025 wird erneut der gleiche Mechanismus aktiviert. So schlimm diese Tat eines psychisch kranken Afghanen ist und uns alle trifft, es gibt keinen Grund, alle Flüchtlinge für sie verantwortlich zu machen. Dies wird aber getan in der politischen Diskussion, die aufgrund dieser Tat und dann noch erhitzt durch den Kampf um Wählerstimmen gerade wieder hochkocht. Da gibt es gerade angetrieben von der CDU einer Überbietungswettbewerb von Forderungen, die nicht auf ihre realen Durchführungsmöglichkeiten überprüft worden sind. Gleichzeitige werden die jeweils gegnerischen Parteien für die Tatumstände verantwortlich gemacht. Folge wird sein: Weiterer Frust über die demokatischen Parteien, der letztlich wieder bei der AfD einzahlen wird. Hier finden Sie einen Faktencheck über die gesetzlichen Grundlagen des Flüchtlingsschutzes in Deutschland und der EU vom Mediendienst Integration vom 24.1.2025. Unter Weiterlesen finden Sie einen Kommentar von Johannes Hartmann Weiterlesen
Am 31.1 25 fand im Seniorenbegnungszentrum eine feierliche Zertifikatübergabe für 21 Integrationslots*innen statt, von denen die meisten bereit sind, Einzelpersonen oder Familien zu beraten, die das möchten. Hier das Bild der Gruppe:
Hier weitere Bilder von der Feier
Hier der Pressebericht und der in der WetteraerZeitung vom 12.2.25
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat im Juli 2024 geurteilt, dass in Syrien keine „ernsthafte, individuelle Bedrohung“ mehr für Zivilisten durch den Bürgerkrieg besteht. Seitdem hat sich eine öffentliche Diskussion mit einem Überbietungswettbewerb ergeben, möglichst schnell möglichst viele Syrer und Afghanen in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Das Urteil betrifft allerdings einen Einzelfall, dessen Problemlage auf die wenigsten Asylbewerber aus diesen Ländern zutrifft. Daher sollten Geflüchtete aus diesen Ländern nicht in Panik verfallen! Zu spüren ist alledings der große Wunsch bei Politiker*innen bis hin zu Nancy Fäser und Olaf Scholz sowie einem Teil der Gesellschaft, den Schutz für Geflüchtete aufzuweichen und die Gefahr, dass irgendwann ein Weg gefunden wird, am Asylrecht und der europäischen Menschenrechtskonvention vorbei verstärkt Abschiebungen vornehmen zu können. Mein Appell an die Geflüchteten: Bitte arbeitet weiter an Eurer Integration und lasst Euch nicht entmutigen. (J.H.)
Unter dem Link zu „Urteil“ oben können Sie die Darstellung der Sachverhalte beim Mediendenst Integration vom 16.07.24 lesen.
Eine weitere Maßnahme, den Aufenthalt für Geflüchete in Deutschland unattraktiv zu machen ist die Bezahlkarte, die neben einer Guthabenkarte, die nur in bestimmten Geschäften eingelöst werden kann, die Bargeldauszahlungen auf einen Anteil von 50 Euro im Monat begrenzt. Der monatliche Gesamtbetrag liegt in der Höhe des Sozialhilfebetrages, dessen Höhe wiederum nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Existenzminimum festgelegt wurde. Hier gibt es inzwischen eine noch nicht endgültige Rechtsprechung, nach der der bare Barbedarf z.B. von Familien nicht einfach auf 50 Euro begrenzt werden darf, sondern dass die Lebenssituation der Betroffenen bei dem Barbetrag berücksichtigt werden muss. Dies würde mit einer Einzelfallprüfung einen Verwaltungsaufwand erfordern, der die Bezahlkarte unattraktiv für Populisten machen würde. Die Karte kann nur in Geschäften eingesetzt werden, mit denen die zuständigen Verwaltungen einen Vertrag darüber abgeschlossen haben. Asylsuchende, die sich noch im Asylverfahren befinden und in Unterkünften leben, erhalten weniger weil Unterkunft und „häusliche Ersparnis“ auf den Betrag angerechnet werden.
Die Bezahlkarte wird jetzt ab Januar 25 zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen und danach auch in allen Landkreisen für alle Menschen, die auf das Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind, eingeführt. Gegen von Flüchtlingsunterstützern organisierte Tauschbörsen (Gutscheine gegen Bargeld) wollen die Landkreise rechtlich vorgehen.
Hier finden Sie Hintergründe über die Flüchtlingszahlen aus der Ukraine in Deutschland und Europa aus dem Mediendienst Integration vom 14.2.25. Sollte es tatsächlich zu einem „Diktatfrieden“ kommen, wie er anscheinend von Trump anvisiert wird, ist nochmal mit erheblich mehr Flüchtlingen zu rechnen, die nicht in einem von Rußland abhängigen oder gar regierten Land leben wollen und können.
Für sogenannte Drittstaatler*innen – Flüchtlinge mit nicht–ukrainischer Staatsbürgerschaft – wurden die Bestimmungen verschärft: Seit November 2024 dürfen sie grundsätzlich nicht mehr visumsfrei einreisen. Sie bekommen auch keinen vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 AufenthG mehr und bereits bestehende Schutzstatus nach § 24 AufenthG sollen nicht mehr verlängert werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) hat jetzt (2025) eine neue Internetplattform „Germany4Ukraine“ veröffentlicht. Da können Sie viele Infos zu aktuellen Fragen finden.
Ende Mai 24 hat die EU beschlossen, das Bleiberecht für Ukrainer*innen in Mitgliedsstaaten der EU bis 2025 unbürokratisch zu verlängern. Hier ein Artikel aus dem Migazin vom 17.6.24 dazu. Steit gibt es um die Frage, ob das auch für wehrfähige Männer gelten soll. In dem Artikel wird ebenfalls deutlich, dass es sich hier um eine bevorzugende Behandlung von ukrainische Flüchtlingen gegenüber solchen aus anderen Staaten handelt. In Deutschland verschärft sich die Diskussion darüber, ob Männer im wehrfähigen Alter „für ihre Fahnenflucht mit Bürgergeld alimentiert werden sollen“.
Stand Ende August 24: Die EU hat bereits die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Flüchtlinge bis März 2026 beschlossen. Die Bundesbehörden arbeiten gerade an der Umsetzung dieser Maßnahme für Deutschland, die dann ähnlich aussehen dürfte wie letztes Jahr. Es wäre also nicht nötig, eine Verlängerung zu beantragen. Für wehrfähige Männer gibt es, entgegengesetzt zur öffentlichen Diskussion, keine besonderen Anweisungen. Niemand wird gezwungen, in die Ukraine zu reisen. Auch nicht für die Passverlängerung, obwohl darauf hingewiesen wird, dass Mann dazu verpflichtet wäre. Die Männer würden dann einen deutschen Ersatzpass erhalten, der allerding nur für Deutschland gilt. Reisen in andere Länder wären damit nicht möglich. (Auskunft der Wetterauer Ausländerbehörde) Weiterlesen
Im Juli 2023 hat jetzt auch der Wetteraukreis eine Erstaufnahmeeinrichtung für ihm zugewiesene Flüchtlinge in der Kaserne gepant und ab dem 4. Quartal 23 errichtet (KEAE). In ihr sollen die Flüchtlinge ca. 3 Wochen bleiben und auf ihre Verteilung in die Kommunen vorbereitet werden. Genauere Infos können Sie diesem Artikel in der WZ vom 31.7.23 entnehmen. Nähere Infos über die inhaltliche Arbeit in der KEAE finden Sie hier: Neuer Umgang mit Flüchtlingen.
Inzwischen (14.6.2024) gibt es wieder eine Verfahrensberatung in der HEAE in der Kaserne: Nour Ben Ali +49 175 111 233 9 Nourelhouda.benali@ekhn.de
Hier der Link zum Artikel Erstaufnahmeeinrichtung in Büdingen.
Im Folgenden geht es um die HEAE des Landes Hessen in der Friedberger Kaserne:
Die HEAE hat sich im Oktober 2023 mit einer Kunstaktion: „Respekt braucht Platz“ auf dem Elvis Presleyplatz an den Interkulturellen Wochen des Wetteraukreises beteiligt. Hier der Link zu einer Pressemitteilung der Johann-Philip – Reiss – Schule, eine der Unterstützer*innen der Aktion. Und hier der Link zum Artikel in der Wetterauer Zeitung. Auch das IZF war bei den Unterstützer*innen.
Wie am 9.11.21 bekannt wurde, hat die hessische Landesregierung entschieden, weitere Erstaufnahmeeinrichtungen zu eröffnen, eine davon in Friedberg in den Ray-Baracks. Zwei große Häuser waren dort schon im Jahr 2015 zu einer Erstaufnahmeeinrichtung für etwa 1.000 Flüchtlinge umgebaut worden, was zwei Jahre später verworfen wurde. Die HEAE hat im März 2022 ihre Arbei aufgenommen. Die Aufnahmeobergrenze war ursprünglich auf 800 Personen, dann Mitte 2022 auf 600 und ist jetzt auf über 1000 Personen festgelegt worden. Dafür werden dort neben den festen Gebäuden weitere Notunterkünfte aufgestellt. Hier können Sie einen WZ-Artikel über die Situation im November 22 lesen. Diese Art von Leichtbauhallen sind jetzt in verschiedenen Kommunen des Wetteraukreises geplant, und zwar auf Grundstücken, die die Kommunen zur Verfügung stellen sollen. Die Leichtbauhallen sollen verhindern, dass wieder Turnhallen oder Bürgerhäuser für die Unterbringung genutzt werden müssen.
Viele Friedberger*innen hatten sich gemeldet, die die Flüchtlinge dort ehrenamtlich unterstützen wollen. Inzwischen sind auch einige aktiv geworden mit mehreren Angeboten. Bürokratische Hürden schrecken einige ab. Diese Hürden sind zum größten Teil aber wohl nötig. Weitere Meldungen, auch für die Unterstützung von Flüchtlingen aus allen Ländern, bitte an izf@x3x.de Hier können wir auch nochmal auf unsere neue Integrationslotsenausbildung ab 14.9.2024 hinweisen. Nähere Informationen weiter oben auf der Startseite.
Aktualisierung 2025: Die Selbstverwaltung der kurischen Gebiete sind nach Sturz Assads durch weitere türkische Angriffe und ihrer befreundeten Milizen extrem gefährdet. Das gilt auch für die Souveränität Syriens und den Erhalt des syrischen Staatsgebietes insgesamt. Über den Weg der neuen Machthaber gibt es bisher wenig aussagekräftiges.
Aktualisierung 2023: Inzwischen läuft der Xte Angriff Erdogans auf die Menschen in Nordsyrien und im Nordirak. Seit Jahren terrorisiert Erdogan die Menschen in diesen Gebieten, wann immer es ihm innenpolitisch opportun erscheint und keine Staaten oder Organisationen unternehmen etwas dagegen. Nach dem schweren Erdbeben Anfang 2023 ist die Situation noch prekärer: Die Region wird im Norden weiter von Erdogan bedroht und im Süden von al-Assad. Grenzübergänge wurden gesperrt, was die internationale Hilfe für Verletzte und mit Nahrungsmitteln verhindert. Die Bewohner*innen sind so allein auf sich gestellt, vom Hunger bedroht und ein Wiederaufbau der zerstörten Gebäude ist fast unmöglich.
Als erste Organisation ist das Internationale Zentrum Friedberg von der 1. Kreisbeigeordneten Stephanie Becker-Bösch als Botschafter der Vielfalt und des friedlichen Zusammenlebens in der Wetterau mit dem neuen Label „Vielfalt Wetterau – Region für alle“ ausgezeichnet worden. Viele weitere Organisationen und Einzelpersonen sollen als weitere Botschafter*innen folgen um die Vielfalt in der Wetterau als etwas ganz normales und gewinnbringendes deutlich zu machen und zu präsentieren. Hier einige Materialien, die das Label und seine Funktion erklären.
Kodex für Vielfalt Generelle_Information
Inzwischen hat die erste „Vielfaltskonferenz“ stattgefunden, an der auch das IZF teilgenommen hat. Hier die Ergebnisse: Ergebnisse der ersten Vielfalts-Konferenz in der Keltenwelt