Anfang August 24: Hessen verweigert wehrfähigen ukrainischen Männern Passersatzpapiere. Die jetzigen gelten nur noch bis März 2025. Nähere Einzelheiten können Sie diesem Artikel im MIGazin vom 3.8.24 entnehmen. Bitte neuen Stand Ende August 24 weiter unten lesen.
Ende Mai 24 hat die EU beschlossen, das Bleiberecht für Ukrainer*innen in Mitgliedsstaaten der EU bis 2025 unbürokratisch zu verlängern. Hier ein Artikel aus dem Migazin vom 17.6.24 dazu. Steit gibt es um die Frage, ob das auch für wehrfähige Männer gelten soll. In dem Artikel wird ebenfalls deutlich, dass es sich hier um eine bevorzugende Behandlung von ukrainische Flüchtlingen gegenüber solchen aus anderen Staaten handelt. In Deutschland verschärft sich die Diskussion darüber, ob Männer im wehrfähigen Alter „für ihre Fahnenflucht mit Bürgergeld alimentiert werden sollen“.
Stand Ende August 24: Die EU hat bereits die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Flüchtlinge bis März 2026 beschlossen. Die Bundesbehörden arbeiten gerade an der Umsetzung dieser Maßnahme für Deutschland, die dann ähnlich aussehen dürfte wie letztes Jahr. Es wäre also nicht nötig, eine Verlängerung zu beantragen. Für wehrfähige Männer gibt es, entgegengesetzt zur öffentlichen Diskussion, keine besonderen Anweisungen. Niemand wird gezwungen, in die Ukraine zu reisen. Auch nicht für die Passverlängerung, obwohl darauf hingewiesen wird, dass Mann dazu verpflichtet wäre. Die Männer würden dann einen deutschen Ersatzpass erhalten, der allerding nur für Deutschland gilt. Reisen in andere Länder wären damit nicht möglich. (Auskunft der Wetterauer Ausländerbehörde)
Hier finden Sie einen Artikel aus dem MIGazin vom 3.6.24 zu den Schwierigkeiten der Ukrainer*innen bei der Jobsuche in Deutschland. Und hier ein Artikel über Kritik der Jobcenter-Personalräte am Jobturbo. Ziel des Jobturbo soll es sein, dass auch gut qualifizierte Ukrainer*innen nach B1 Deutschkursen erst mal mit einem Job Geld verdienen und dabei die Sprachkenntnisse praktisch im beruflichen Alltag festigen. Es gibt bisher keine Erfahrungen, ob das auch tatsächlich funktioniert. Natürlich geht es in erster Linie darum, mehr Ukrainer*innen dazu zu bringen, statt Bürgergeld zu beziehen ihren Unterhalt selbst zu verdienen.
Hier eine kurze, aber sehr vollständige Checkliste für Flüchtlinge aus der Ukraine für Bleiberecht und finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter, aktuell nach dem 1.6.22.
Viele ukrainische Flüchtlinge sind seit Kriegsbeginn nach Deutschland und natürlich auch in den Wetteraukreis gekommen. Seit dem 1. 6. sind sie berechtigt, SGBII Leistungen beim Jobcenter zu beantragen. Wichtig ist, dass sie ein Konto und eine Fiktionsbescheinigung haben. Es gab eine Übergangsfrist bis zum 31. August, in der die Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben konnten.
Während Ukrainer*innen relativ leicht einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde erhalten können und diesen auch schon vielfach haben, machen es die neuen Regelungen vor allem Drittstaatern (Menschen, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel hatten und die nach Deutschland geflohen sind) besonders schwer. Was für sie ab 1. September 2022 gilt, können Sie hier in einem Artikel des Mediendienstes Migration lesen. Dieser Personenkreis wird auch in der neuen Bleiberechtsregelung der EU vom Mai 2024 weiterhin benachteiligt. (Siehe Artikel ganz oben)
Die Aufenthaltserlaubnis wurde nochmal bis Ende November 22 verlängert. Eine echte Lösung war das nicht, nur eine Verschiebung. Allgemeine Zahlen und die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine Anfang 2023 finden Sie beim Mediendienst Integration vom 17.2.23 hier.
Weiterlesen →
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen...