Da die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlich und hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe arbeitenden Menschen oft sehr konfliktbehaftet ist, hier ein Versuch, die Aufgabenfelder systematisch voneinander zu trennen. Die konkrete Arbeit der Ehrenamtlichen wird unten dargestellt. Die sozialarbeiterische Unterstützung der Flüchtlinge hat seit längerem „Regionale Dienstleitungen Wetterau“ (RDW) übernommen: Projekt Flüchtlingshilfe: fluechtlingshilfe@rdw-wetterau.de
Die Liste ist auf Grundlage einer von der Fachstelle Migration des Wetteraukreises zusammengestellt Liste entstanden. Einen Teil der dort aufgeführten Aufgaben wurde früher von den SozialarbeiterInnen der Fachstelle selbst initiiert, ist jetzt von diesen aber wegen der gestiegenen Fallzahlen kaum noch zu erledigen. Das ist für Laien schon eine gewisse Herausforderung. So kann leicht ein Gefühl der Überforderung entstehen. Mit den kommunalen Runden Tischen, dem Arbeitskreis Flüchtlinge und dem IZF stehen Ihnen aber Partner zur Verfügung, die Sie als AnsprechpartnerInnen bei Problemen nutzen können, wenn Ihnen die Kontakte zu den zuständigen Behörden nicht die Hilfe bieten, die Sie erwarten. Natürlich gibt es auch Probleme, die sich nicht lösen lassen. Bitte auch immer bedenken, Hilfe kann nur auf freiwilliger Basis gegeben und auch nur auf freiwilliger Basis angenommen werden. Man kann niemanden zu seinem Glück zwingen.
Natürlich muss man nicht das ganze Programm übernehmen, sondern kann sich bei den „Runden Tischen“ vor Ort auch mit Einzelangeboten einbringen, je nach dem, was konsensfähig ist und organisiert werden kann.
Checkliste Patenschaften für Flüchtlinge
Nach der Zuweisung der Flüchtlinge und Aufnahme in der Gemeinschaftsunterkunft oder der Wohnung in einer Gemeinde: Der Einsatz von Patenschaften für Flüchtlinge ist Bestandteil einer Willkommenskultur für Flüchtlinge, für die sich die verantwortlichen Politiker des Wetteraukreises endlich entschieden haben und die den Bürgerinnen des Wetteraukreises die Möglichkeit gibt, Flüchtlingen Hilfestellungen zu geben. Leider hat diese Kultur bisher in der Weiterentwicklung der Gesetzeslage nur wenig Niederschlag gefunden. Im Gegenteil: Die Ende 2016 einsetzende „Roll Back“ Strategie bei Gesetzgebung und Erlässen nimmt die „Willkommenskultur“ inzwischen schon wieder zurück und setzt auf Rückkehrberatung und Abschiebung. So erhalten längst nicht alle der aufgenommenen Flüchtlinge auch wirklich ein Aufenthaltsrecht, das ihnen längerfristig eine Integration ermöglicht. Junge Afghanen sind generell von Abschiebung bedroht und mit den Nordafrikanischen Ländern versucht die Regierung, eine „Mauer“ gegen Flüchtlinge zu errichten. Vor allem Flüchtlinge, die schon in einem anderen europäischen Land als Flüchtlinge registriert sind, werden oft in das Land ihrer Ersteinreise nach Europa zurückgeschickt, es sei denn, sie kommen aus Griechenland. Aber selbst das wird inzwischen zur Diskussion gestellt. (Zum Stichwort: Dublin III gibt es weitere Infos auf dieser Internetseite) Davon sollte sich aber niemand entmutigen lassen.
Am Anfang stehen folgende Formalitäten:
- Anmeldung bei der Stadt und Mitteilung der neuen Meldeadresse mit Angabe des Aktenzeichens an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Gießen, Meisenbornweg 11 in 35398 Gießen.
- Eröffnung eines Bankkontos und Mitteilung der Kontoverbindungen an die Fachstelle Migration, Pfingstweide 7 in 61169 Friedberg, zur Auszahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Flüchtlinge erhalten zur Überbrückung der ersten Tage einen Warengutschein zum Einkaufen, in der Regel 50,00€ pro Person.
- Termin bei der Ausländerbehörde zur Aktualisierung der Aufenthaltsgestattung und Eintragung der neuen Adresse und Residenzpflicht. Dazu sollte das erste Geld auf dem Konto eingegangen sein, damit die Fahrkarte bezahlt werden kann.
Diese Aufgaben werden von den zuständigen SozialarbeiterInnen des Wetteraukreises oder der „Regionalen Dienste Wetterau“ (RDW) übernommen.
Ansonsten stehen am Anfang Tätigkeiten an, die es den Flüchtlingen ermöglichen, hier anzukommen:- Am wichtigsten ist natürlich die sprachliche Verständigung. Hier müssen Möglichkeiten gefunden werden, wenn es nicht mit Englisch oder einer sonstigen Sprache klappt, die Paten und Flüchtlinge gemeinsam sprechen. Da kann man sich möglicherweise auf weitere BewohnerInnen eines Wohnheimes stützen. Anfangs ist es auch schon gut, wenn man Verwandte oder Bekannte der Flüchtlinge anrufen kann, die die Übersetzung übernehmen.
- In Zusammenarbeit mit dem am Ort aktiven Runden Tisch Möglichkeiten zum Spracherwerb organisieren, damit die Verständigung möglichst schnell klappt und die Selbständigkeit der Flüchtlinge sich erhöht. Bitte beachten – Residenzpflicht: Der räumliche Aufenthalt ist gesetzlich für die Dauer des Asylverfahrens auf das Land Hessen begrenzt. Für Ausflüge in andere Bundesländer muss eine Genehmigung bei der Ausländerbehörde des Wetteraukreises eingeholt werden.
- Sichtung der Wohnung: Schauen, was noch fehlt, damit sich die Flüchtlinge in der Wohnung wohlfühlen und schauen, was man selbst besorgen kann oder woanders herbekommt. Die Runden Tische und der Arbeitskreis Flüchtlinge sind dabei, Möglichkeiten dafür zu organisieren. Eventuell Kontaktmöglichkeiten zu hilfsbereiten Nachbarn herausfinden, die im Notfall angesprochen werden können, wenn man selbst nicht vor Ort sein kann.
- Gemeinsame Erkundung der Einkaufsmöglichkeiten und der erste Einkauf für Lebensmittel und lebensnotwendige Sachen. Die Flüchtlinge haben anfangs möglicherweise nur wenig Geld, werden aber nach der Antragstellung auf Asyl nach dem Aslybewerberleistungsgesetz finanziert, das in seiner Höhe in etwa Hartz IV entspricht. Klären, ob es bereits ein Konto gibt, auf das Geld überweisen wird und gegebenenfalls überprüfen, ob die Zahlungen rechtzeitig und in der erforderlichen Höhe geleistet werden. Zur Auszahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt ist die Vorlage der aktualisierten Aufenthaltsgestattung bei der Fachstelle Migration, Pfingstweide 7, 61169 Friedberg oder vor Ort in der Sprechstunde in der Gemeinschaftsunterkunft erforderlich.
- Erkundung der öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Ziel, die mögliche Mobilität der Flüchtlinge zu gewährleisten. Natürlich kann man auch einen Fahrdienst ermöglichen, den man aber nur einsetzen sollte, wenn es nicht anders geht, denn einmal gesetzte Standards sind nur schwer rückgängig zu machen. Erkundung von Schule, Kita, Freizeitmöglichkeiten, Vereinen, öffentlichen Spielplätzen und Flächen u.ä.
- Klärung gesundheitlicher Probleme und Bedürfnisse, Termine bei Ärzten, die Flüchtlinge ohne allzu lange Wartezeiten behandeln. Hier gibt es meist Infos bei den Runden Tischen, die ja die Aufgabe übernehmen, die für alle wichtigen „logistischen Probleme“ zu lösen. Orientierung in der Stadt, wo sich Ärzte und Apotheken befinden. Die medizinische Versorgung wird, solange das Asylverfahren läuft, durch den Wetteraukreis, Fachstelle Migration, Pfingstweide 7, 61169 Friedberg, sichergestellt.
- Medizinische Versorgung: Für die Behandlung beim Hausarzt wird auf Bestellung ein für das Quartal gültiger Krankenschein je Person durch die Fachstelle Migration ausgestellt und direkt zum Arzt geschickt. Der Krankenschein kann direkt bei den Mitarbeitern der Krankenhilfe der Fachstelle Migration, Pfingstweide 7, 61169 Friedberg oder bei dem / der zuständigen SozialarbeiterIn bestellt werden.
Bei einer zahnärztlichen Behandlung gilt das oben genannte Procedere, hier ist allerdings ein konkreter Behandlungstermin erforderlich, der also zuerst ausgemacht werden muss. Die Flüchtlinge sind bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich von der Zuzahlung befreit (hier sollte man darauf achten, dass der Arzt das richtige Kreuz auf dem Rezept macht). Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (blaues Rezept) erfolgt keine Kostenerstattung durch den Wetteraukreis. Nähere Infos der Fachstelle Migration (Stand Januar 2015) finden Sie hier: [bsk-pdf-manager-pdf id=“42″]
Bei der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung von Flüchtlingen ist grundsätzlich zu beachten, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes im Vergleich zu den Regelleistungen der Krankenkassen nur eingeschränkte Leistungen gewährt werden:
a. Die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen.
b. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Werdende Mütter erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband-und Heilmittel.
8. Die Beratung und Betreuung vieler Flüchtlinge, die den Wohnheimen des Wetteraukreises zugewiesen sind, übernehmen ab dem 1.1.2017 die SozialarbeiterInnen der European Homecare und des Regionale Dienste Wetterau (RDW). Die Aufgaben umfassen allgemeine Beratung und Information über gesetzliche Regelungen; regelmäßige Sprechstunden in den Unterkünften für alle Belange des Lebens in den Unterkünften und aktuelle Probleme und Bedürfnisse, Beantragung von Behandlungsscheinen bei gesundheitlichen Notfällen, Ansprechpartner für Ehrenamtliche Helfer*innen; Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen; Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung bei der „freiwilligen Rückkehr“ ins Ursprungsland usw.
Der Wetteraukreis hat sich ganz aus der Sozialarbeit herausgezogen und überwacht jetzt nur noch die Tätigkeiten der privaten Anbieter . Bei Gemeinden, die Betreuungsverträge unterschrieben haben, sind meist eigene SozialarbeiterInnen zuständig.Aktualisierung: Inzwischen ist die Fachstelle in eine Leistungsabteilung und eine Betreuungs- und Unterbringungsabteilung aufgeteilt worden. Ansprechpartner der Betreuungsabteilung ist Frau Christine Brinkhorst mit der Nummer 833401 und für die Leistungsabteilung Herr Holger Harthertz mit der Nummer 833530.
9. Anmeldung von Kindern in der Schule oder in der Kita. Vorsicht: Schule und Kitas lehnen oft ihre Zuständigkeit für die Kinder ab. Prinzipiell gilt: Flüchtlingskinder haben in Hessen die gleichen Rechte wie hier geborene Kinder. Da sollte man in strittigen Fällen am Ball bleiben und möglicherweise bei der zuständigen Stadtverwaltung oder beim staatlichen Schulamt anrufen. Nach einigen Tagen: Überprüfung, ob die Kinder in der Schule entsprechend ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse gefördert werden, z.B. in Deutsch-Intensivklassen oder mit anderen wirksamen Formen des Sprachunterrichts in Deutsch.
10. Immer wieder nötig ist die Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, die bei den unterschiedlichsten Anlässen anfallen.
11. Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen: Dabei hat man mit der Ausländerbehörde des Wetteraukreises zu tun und es ist nicht verkehrt, die Flüchtlinge zu Terminen zu begleiten, weil man relativ schnell erfährt, wo es klemmen und ob und wann Rechtsberatung oder rechtlicher Beistand notwendig werden könnte. Nach einem Abschluss des Asylverfahrens ohne Anerkennung als Flüchtling sollte unbedingt eine Beratung durch einen Anwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist, in Anspruch genommen werden. Das IZF bietet in Zusammenarbeit mit zwei Friedberger Rechtsanwälten eine Rechtsberatung für 10,- € an, die jeweils einmal monatlich stattfindet. Die jeweils nächsten Termine und der Ort sind auf dieser Webseite zu finden.
Ausländerbehörde Friedberg: Europaplatz, Gebäude A, 61169 Friedberg Am besten kommt man durch, wenn man die Zentrale anruft und sich mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn verbinden lässt: 06031-830 12. Nach der Anerkennung des Flüchtlings: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.Hier haben wir jetzt dankenswerter Weise einen Wegweiser erhalten, der die Fallen beim Übergang von Fachstelle Migration zum Jobcenter sehr konkret darstellt. Jeder, der das liest, muss es als Zumutung empfinden. Wir werden uns daher vom IZF und von der AG-Flüchtlingshilfe für eine Vereinfachen des Verfahrens durch eine besser Zusammenarbeit zwischen den Behörden einsetzen! Darunter finden Sie die Version, die sich in Teilbereichen mit dieser hier überschneidet, aber noch konkreter ist. Als neue Komplikation kommt folgendes hinzu: Das Jobcenter verlangt von anerkannten Flüchtlingen seit Anfang 2016 einen Mietvertrag mit der Kommune oder dem Wetteraukreis. In einigen Kommunen ist das noch nicht angekommen, so dass sie die Flüchtlinge wegschicken. Solange dies nicht geklärt ist, sollte man von der Kommune eine Bescheinigung verlangen, dass es noch keine Mietverträge gibt, dass der Betroffene aber in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft untergebracht ist.
[bsk-pdf-manager-pdf id=“105″]
Jetzt haben Wetteraukreis, Ausländerbehörde und Jobcenter gemeinsam die Komplikationen zum Anlass genommen, einen eigenen Wegweiser zu erstellen, den Sie hier lesen können:
Ab Anerkennung (=Erhalt der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde) wird das Jobcenter Wetteraukreis in Friedberg für die Leistungsgewährung und die Krankenversicherung zuständig. (Spätestens dann hat der Flüchtling auch den Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis!) Nach Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde muss ein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt werden. Bei der Krankenkasse (z.B. AOK Friedberg) muss ein Antrag auf Krankenversicherung gestellt werden. Ablauf: a. Aufnahmeantrag bei einer Krankenkasse, z.B. bei der AOK Friedberg (die sind mit dem Procedere am besten vertraut), es sind aber auch alle anderen gesetzlichen Krankenkassen möglich. Antrag auf eine Familienversicherung für Ehepartner und Kinder. Erhalt einer Mitgliedsnummer (das Jobcenter benötigt die Mitgliedsnummer zur Zahlung der Beiträge für die Krankenversicherung). AOK Beratungscenter Friedberg, Schützenrain 22, 61169 Friedberg Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch, 8.00 bis 16.30Uhr Donnerstag, 8:30 bis 18:00 Uhr Freitag, 8:30 bis 16:30 Uhr Tel. 06404-924-2000, Fax: 06031-937-19 E-Mail: service@he.aok.de b. Antragstellung beim Jobcenter Wetteraukreis, Schulze-Delitzsch-Straße 161169 Friedberg Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 8.00bis 12.30 Uhr Donnerstag, 14 bis 18:00 Uhr (nur für Berufstätige) Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. Tel: 06031-6849-0Fax: 06031-6849-120 E-Mail: Jobcenter-Wetteraukreis@jobcenter-ge.de Homepage: www.jobkomm.deMit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis wird die Teilnahme an einem Integrationskurs möglich. Hierzu ist ein Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Antragsformulare sind bei der / dem zuständigen SozialarbeiterIn oder auf der Internetseite des Bundesamtes erhältlich: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/Aufenthaltstitel_nach/aufenthaltstitel_nach-node.html
13. Mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ist der Auszug in eine Privatwohnung möglich und gewünscht. Die Anmietung einer Wohnung muss vorab mit dem Jobcenter Wetterau und dem / der zuständigen SozialerbeiterIn abgestimmt werden. Solange der Flüchtling von Hilfe zum Lebensunterhalt abhängig ist, darf er sich nur im Wetteraukreis eine Wohnung suchen. Wenn der Flüchtling bzw. die Familie den Lebensunterhalt selbst erwirtschaften kann, entfällt auch die Residenzpflicht.
Unterstützung bei der Wohnungssuche durch den Wetteraukreis gibt es jetzt nicht mehr. Wegen der Inanspruchnahme weiterer Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) Rücksprache mit dem / der zuständigen SozialarbeiterIn bzw. Jobcenter.
14. Berufliche Orientierung, Anerkennung von im Heimatland erworbenen beruflichen Qualifikationen: Die berufliche Orientierung ist im Verlauf des Integrationsprozesses ein weiterer wichtiger Baustein und sollte mit Beginn des Integrationskurses erfolgen. Dazu notwendig ist die Gleichstellung/Anerkennung von Berufs-und Bildungsabschlüssen. Freundlicher Weise hat uns Florian Mayer seine Arbeit über die Vergleiche von Abschlüssen in verschiedenen Herkunftsländern mit deutschen Abschlüssen und den daraus folgenden Zugängen zum deutschen Bildungswesen mit Bezug auf die mittlere Reife bzw. die Hochschulreife zur Verfügung gestellt. Die können Sie hier einsehen.
Ein wichtiger Punkt, die syrischen Flüchtlinge betreffend: Prinzipiell haben diese in der heutigen Situation in Syrien einen Anspruch auf einen blauen Pass, wenn sie über Identitätspapiere verfügen. Falls ein anderes Dokument, z.B. nur mit Anerkennung eines Flüchtlingsschutzes ausgestellt worden ist, bitte die Widerspruchsfristen beachten und Widerspruch einlegen. Das ist auch wichtig hinsichtlich einer Familienzusammenführung ohne zweijährige Wartezeit. (J.H.)