Viele Flüchtlinge sind seit 2015 nach Deutschland gekommen und viele von ihnen haben sich hier, trotz aller sprachlichen, finanziellen und bürokratischen Schwierigkeiten, gut eingelebt. Trotzdem stagniert die Zahl der Einbürgerungen. Die Ampelkoalition hat im Jahr 2022 Vorschläge erarbeitet, die Einbürgerung zu erleichtern. Was dafür wichtig ist, geht aus einer Expertise von Prof. Thränhardt hervor, die der Mediendienst Migration am 2.9.2022 veröffentlicht hat.
Hier finden Sie eine Expertise des Sachverständigenbeirates Migration und Integration 2024 zur Migrationspolitik der letzten Jahre in Deutschland zwischen Öffnung und Abschottung.
Ebenfalls im Jahr 2024 werden weitere Maßnahmen ergriffen, um Deutschland für Flüchtlinge „unattraktiv“ zu machen:
Ausweitung der Regelung der „sicheren Drittstaaten“: Flüchtlinge aus solchen Ländern erhalten kein Asyl und können gleich wieder abgeschoben werden. Verschärfte Abschiebungen und Abkommen mit Herkunftsländern, ihre Bürger*innen zurückzunehmen. Kontrollen an den deutschen Grenzübergängen und Einreiseverbote. Abschottung der europäischen Außengrenzen und Verhinderung des Einsatzes von Rettungsgesellschaften, die Flüchtlinge aus Seenot gerettet haben. Stattdessen der Einsatz einer verstärkten Frontex -Flotte im Mittelmeer. Abkommen mit der Türkei und Libyen, die die Weiterflucht aus ihren Ländern verhindern sollen. Verstärkte Kasernierung von Flüchtlingen in knastähnlichen Auffanglagern. Kürzung der Gelder für Integrationsangebote wie Integrationskurse.
Und jetzt die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge:
Die Bezahlkarte, soll neben einer Guthabenkarte, die nur in bestimmten Geschäften eingelöst werden kann, die Bargeldauszahlungen an Flüchtlinge auf einen Anteil von 50 Euro im Monat begrenzen. Der monatliche Gesamtbetrag liegt in der Höhe des Sozialhilfebetrages, dessen Höhe wiederum nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Existenzminimum festgelegt wurde. Hier gibt es inzwischen eine noch nicht endgültige Rechtsprechung, nach der der bare Barbedarf z.B. von Familien nicht einfach auf 50 Euro begrenzt werden darf, sondern dass die Lebenssituation der Betroffenen bei dem Barbetrag berücksichtigt werden muss. Dies würde mit einer Einzelfallprüfung einen Verwaltungsaufwand erfordern, der die Bezahlkarte unattraktiv für populistische Poltikiker machen würde. Die Karte kann nur in Geschäften eingesetzt werden, mit denen die zuständigen Verwaltungen einen Vertrag darüber abgeschlossen haben. Die Reaktionen auf das Urteil können Sie in diesem Zeitungsartikel aus dem MIGazin vom 26.07.24 lesen. Asylsuchende, die sich noch im Asylverfahren befinden und in Unterkünften leben, erhalten weniger, weil Unterkunft und „häusliche Ersparnis“ auf den Betrag angerechnet werden.
Wegen der totalitären Regierung Erdogans in der Türkei ist momentan der Anteil der Türken an den Zuwanderern gestiegen. Dazu hier ein Artikel vom Mediendienst Migration , der die Situation schildert und in einem weiteren Link im Artikel auch gute Infos über die Zuwanderung im Mai 2020 enthält. Und seit dem Beginn des Krieges von FRussland gegen die Ukraine im Februar 2022 sind über 1 Million Ukrainerinnen nach Deutschland geflüchtet. Hinzu kommen ca. 220.000 „Weltflüchtlinge“, also Flüchtlinge aus aller Welt. Dazu bitte auf dieser Homepage die Artikel auf der Startseite über die Erstaufnahmeeinrichtungen lesen. Natürlich wirken sich diese Zahlen erst wesentlich später auf die Zahl der Einbürgerungen aus.
Hier ein Link aus dem Mediendienst Migration vom 9.12.2022 über die neuen Gesetzespläne der Ampelkoalition zur Einbürgerung: Von: „Wer kann sich einbürgern lassen“ bis zu „Fördert Einbürgerung die Integration?“ Und hier ein weiterer Artikel aus dem Mediendienst zum Gesetzentwurf: „Wie weit ist der Weg zum deutschen Pass?“ vom Januar 2023.