Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat im Juli 2024 geurteilt, dass in Syrien keine „ernsthafte, individuelle Bedrohung“ mehr für Zivilisten durch den Bürgerkrieg besteht. Seitdem hat sich eine öffentliche Diskussion mit einem Überbietungswettbewerb ergeben, möglichst schnell möglichst viele Syrer und Afghanen in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Das Urteil betrifft allerdings einen Einzelfall, dessen Problemlage auf die wenigsten Asylbewerber aus diesen Ländern zutrifft. Daher sollten Geflüchtete aus diesen Ländern nicht in Panik verfallen! Zu spüren ist alledings der große Wunsch bei Politiker*innen bis hin zu Nancy Fäser und Olaf Scholz sowie einem Teil der Gesellschaft, den Schutz für Geflüchtete aufzuweichen und die Gefahr, dass irgendwann ein Weg gefunden wird, am Asylrecht und der europäischen Menschenrechtskonvention vorbei verstärkt Abschiebungen vornehmen zu können. Mein Appell an die Geflüchteten: Bitte arbeitet weiter an Eurer Integration und lasst Euch nicht entmutigen. (J.H.)
Unter dem Link zu „Urteil“ oben können Sie die Darstellung der Sachverhalte beim Mediendenst Integration vom 16.07.24 lesen.
Eine weitere Maßnahme, den Aufenthalt für Geflüchete in Deutschland unattraktiv zu machen ist die Bezahlkarte, die neben einer Guthabenkarte, die nur in bestimmten Geschäften eingelöst werden kann, die Bargeldauszahlungen auf einen Anteil von 50 Euro im Monat begrenzen soll. Der monatliche Gesamtbetrag liegt in der Höhe des Sozialhilfebetrages, dessen Höhe wiederum nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Existenzminimum festgelegt wurde. Hier gibt es inzwischen eine noch nicht endgültige Rechtsprechung, nach der der bare Barbedarf z.B. von Familien nicht einfach auf 50 Euro begrenzt werden darf, sondern dass die Lebenssituation der Betroffenen bei dem Barbetrag berücksichtigt werden muss. Dies würde mit einer Einzelfallprüfung einen Verwaltungsaufwand erfordern, der die Bezahlkarte unattraktiv für Populisten machen würde. Die Karte kann nur in Geschäften eingesetzt werden, mit denen die zuständigen Verwaltungen einen Vertrag darüber abgeschlossen haben. Die Reaktionen auf das Urteil können Sie in diesem Zeitungsartikel aus dem MIGazin vom 26.07.24 lesen. Asylsuchende, die sich noch im Asylverfahren befinden und in Unterkünften leben, erhalten weniger weil Unterkunft und „häusliche Ersparnis“ auf den Betrag angerechnet werden.