Wir bitten um Verständnis, dass hier keine konkreten Namen veröffentlicht werden oder konkrete Darstellungen erfolgen, die direkte Rückschlüsse auf die Betroffenen ermöglichen. Dafür sind die meisten Fälle viel zu heikel. Ein solches Vorgehen wäre nur die letzte Möglichkeit, wenn alle Versuche, ein Bleiberecht zu erhalten, gescheitert sind und nur eine offensive Öffentlichkeitsarbeit noch eine Abschiebung verhindern kann, wie das z.B. bei den Familien Dang, Sogamanian oder Ahmetovic der Fall war. Diese Beispiele zeigen aber auch, dass solche Aktionen erfolgreich sind, wenn genug öffentlicher Druck dahinter steht und sie machen gleichzeitig deutlich, wie groß die politischen Entscheidungsspielräume der Ausländerbehörde und des Regierungspräsidiums in Darmstadt sind, wenn es sich um gut integrierte Flüchtlinge handelt.
Hier werden daher nur die akut bestehenden Probleme angesprochen, die im Interesse unserer Gesellschaft und im Interesse von Flüchtlingen und Zuwanderern gelöst werden müssen.
Zwei der wichtigsten Probleme sind die „Residenzpflicht“ und das Arbeitsverbot bzw. die „Vorrangprüfung“ für Asylsuchende, die endlich eine Arbeitserlaubnis erhalten haben. Hier hat die Bundesregierung Erleichterungen beschlossen, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden. Es darf nicht vergessen werden, dass die Grünen-Regierung in Baden Württemberg dies erkauft hat mit der Zustimmung zur sogenannten sicheren Drittstaatenlösung, also vor allem auf Kosten von Roma und Sinti.
Hier ein Link zum „Wetterauer Landboten“, einer Initiative von ehemaligen Redakteuren der FR für eine unabhängige Zeitung in der Wetterau. Der Bericht gibt einen Überblick über die Lage, wie sie bei der Veranstaltung in Büdingen „Kommen um zu bleiben“ am 17.9.14 in Büdingen stattfand:
http://www.wetterauer-landbote.de/?p=1330#more-1330
Ein Problem, das viele Flüchtlinge haben ist, dass sie „leichte Beute“ für Handyvertreter und fliegende Händler für alles mögliche und unmögliche werden. Auch haben die Flüchtlinge oft ihr Konto nicht im Blick, was schnell zu Überziehung mit den bekannten Wucherzinsen führen kann. Hier hat der Runde Tisch in Butzbach einen mit „Vertrag“ überschriebenen Warnbrief auf Englisch und arabisch verfasst, der Neuankömmlingen gleich zu Beginn gegeben und erklärt wird.
Ein großes Problem ist auch die Familienzusammenführung. Dort sind die Hürden vor allem durch die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Familien zur Übernahme von Verpflichtungserklärungen fast unüberwindbar hoch, wie dieser Artikel im Migazin zeigt: http://www.migazin.de/2014/10/06/familienzusammenfuehrung-schwer-gemacht/
Gespräch mit dem Landrat des Wetteraukreises im Januar 2014 über konkrete Probleme
Im Abschlussbericht des „Runden Tisches Aufnahmegesellschaft“ auf Initiative des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind unter dem Punkt Umsetzung 2013 unter anderen folgende Maßnahmen genannt:
– „In einem Modellprojekt werden gemeinsam mit Melde- und Ausländerbehörden an verschiedenen Standorten in Deutschland Musterprozesse entwickelt, die Behörden eine Orientierung bei der Weiterentwicklung der eigenen Organisation und interkulturellen Öffnung geben sollen.
– Die Gründung einer lokalen Bürgerplattform fördern und bei der Arbeit vor Ort unterstützen.
Dabei soll eine wissenschaftliche Begleitung Erfolgsfaktoren identifizieren, die dazu beitragen, interkulturelle Öffnungsprozesse in Bürgerplattformen nachhaltig zu initiieren.“ Wir gehen davon aus, dass dies auch eine der Grundlagen für das Modellprojekt „Willkommensbehörde“ im Wetteraukreis sein wird. (Inzwischen sind im September 14 verschiedene MitarbeiterInnen des Arbeitskreises durch Mitarbeiter des externen Begleitungsinstitutes IMAP interviewt worden, wo den unten stehenden Forderungen nochmals Nachdruck verliehen wurde.)
Von unserer Seite aus sind folgende Punkte wichtig:
– Großzügiger Umgang mit bereits lange hier lebenden Menschen, die krank sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, da es in diesem Bereich bereits Präzedenzfälle gibt, die deutlich machen, dass nicht abgeschoben werden darf, wenn diese Personen ihre Krankheitskosten im Herkunftsland nicht bezahlen können oder die Behandlung dort nicht gewährleistet ist.
– In ca. 100 Fällen (für das Jahr 2006) können Flüchtlinge ihre Identität nicht nachweisen. (Hier gibt es besonderen Gesprächsbedarf für die Erarbeitung von Perspektiven in einer für alle Beteiligten unbefriedigenden „Pattsituation“, das Verlangen nach teuren Gentests für Familienzusammenführung, obwohl alle Papiere beglaubigt vorliegen) Hier hat es im Jahr 2014 einen Fall gegeben, der positiv gelöst werden konnte!!
– Die möglichst vollständige Aufhebung der Residenzpflicht für alle (auch für die Geduldeten und für Jugendliche in Wohnheimen und bei Pflegefamilien)
– Die Installation eines regelmäßigen Gesprächskontaktes zwischen Unterstützern von Flüchtlingen (z.B. AK-Flüchtlinge) mit Vertretern der Ausländerbehörde über konkrete und strittige Fragen
Entscheidung der Behörde und eine gemeinsame Linie für die Unterstützung von Integrationsbestrebungen von Flüchtlingen. Wir bieten damit auch eine Art Monitoring in Bezug auf die Entwicklung der Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde an, denn die meisten MitarbeiterInnen des AK haben direkten Kontakt zu Flüchtlingen und Migranten, die sie bei eben solchen Integrationsbemühungen unterstützen. Damit haben sie auch einen Einblick, wie die Arbeit der ABH nach außen hin wahrgenommen wird.
Weiterer Gesprächsbedarf unsererseits entsteht aus den von Ihnen in Ihrer Presseerklärung am 1.7.13 dargelegten Entwicklungslinien der Ausländerbehörde, die von der Formulierung her allesamt in eine von uns durchaus gewünschte Richtung gehen:
Über geänderte gesetzliche Bleiberechtsregelungen kann weiteren Menschen eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht werden. (Wie wird mit geduldeten Personen umgegangen, die bereits lange in Deutschland leben und sich integriert haben? Welche Vermittlungsschritte in Hinblick auf eine humane Lösung von aufenthaltsrechtlichen Hindernissen wären möglich? (Direkte Gespräche zu dieser Frage haben mehrere mit unterschiedlichem Erfolg stattgefunden. Das Angebot besteht weiterhin (Stand Herbst 2020)
Zusätzlich zu Fachfortbildungen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Aufenthaltswesen in den letzten Jahren speziell zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ geschult. (Das ist bereits, mit unterschiedlichen Erfolgen bei den einzelnen Mitarbeiterinnen erfolgt, darf aber kein Einzelfall bleiben.)
Serviceorientierung (ist nicht nur eine Frage der Öffnungszeiten)
Eine Servicestelle zur Beratung von Kundinnen und Kunden in rechtlichen Fragen wird eingerichtet. Die Servicestelle wird regelmäßig zweimal im Monat für jeweils zwei Stunden sowie zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung stehen. (Diese Stelle gibt es bisher (September 2014) nicht.)
Landrat Arnold möchte gerne mehr Mitarbeiter in der Kreisverwaltung mit Migrationshintergrund. Bei gleicher Qualifikation kann die Frage der interkulturellen Kompetenz durchaus eine entscheidende Rolle im Bewerbungsverfahren spielen. (Hier ist, auch durch die jetzt erfolgte Verabschiedung des Integrationskonzeptes, eine erhöhte Sensibilisierung feststellbar.)
Hier der Verlauf eines Gespräches mit Landrat Arnold, das im Februar mit einer Delegation des Arbeitskreises Flüchtlinge stattgefunden hat:
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