Einladung zum Gespräch an Landrat Arnold

Update:
 
Die unten aufgeführten Schriftstücke sind heute (2020) als historisch einzustufen. Es gibt inzwischen eine recht gute Zusammenarbeit mit den Behörden des Wetteraukreises sowie der 1. Kreisbeigeordneten und dem Landrat, wobei wir uns vorbehalten, Missstände als solche zu benennen und Abhilfe zu fordern.
 

Der Arbeitskreis Flüchtlinge hat im Jahre 2013 beschlossen, wegen der vielen drängenden und ungelösten Fälle langjährig in der Wetterau lebender Flüchtlinge den Landrat zu einem Gespräch einzuladen. Es gab zunächst keine Antwort. Auf einen Anruf von Johannes Hartmann hin sagte sein Referent, Mathias Flor, es gebe momentan keinen Gesprächsbedarf. Daraufhin beschloss der Arbeitskreis eine Pressekonferenz, die Mitte Dezember stattfand. Als der Landrat dies hörte, meldete sich Herr Flor erneut und sagte, man wolle jetzt doch für Anfang Januar einen Gesprächstermin finden. Wir  haben jetzt ein Gesprächsangebot für den 10. oder 11. Februar erhalten, zu dem wir eine Delegation zusammenstellen wollen. In einer Stellungnahme zur Pressekonferenz hatte der Landrat allerdings schon gesagt, dass er sich eine konkrete Mitarbeit des Arbeitskreises beim Umbau der Behörde kaum vorstellen könne. Den Verlauf des Gespräches können Sie unter dem entsprechenden Menüpunkt finden:

Um die offenen Gesprächspunkte und Wünsche des Arbeitskreises an den Landrat deutlich zu machen, stellen wir im folgenden die Einladung samt Anhang vor:

Arbeitskreis – Flüchtlinge
Wetteraukreis
Co / Evangelisches Dekanat  Wetterau

Betr.: Modellprojekt „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“

Sehr geehrter Herr Landrat Arnold,

zunächst möchten wir vom Arbeitskreis Flüchtlinge Ihnen unsere Glückwünsche für die Aufnahme der Ausländerbehörde des Wetteraukreises in das Modellprojekt „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“  übermitteln. Gerne wollen wir dieses Projekt unterstützen und uns als Partner zur Verfügung stellen.
Bei den Überlegungen für ein solches Projekt auf Bundes- und Landesebene stehen wirtschaftliche Interessen der Bundesrepublik in Bezug auf zukunftsorientierten Umgang mit den Herausforderungen des demographischen Wandels und das Interesse der Wirtschaft an leistungsfähigen Arbeitskräften im Vordergrund.
Das Zusammenleben in einer Gesellschaft und die Glaubwürdigkeit einer Willkommenskultur sind aber am besten positiv zu beeinflussen durch einen menschlichen Umgang miteinander und die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen und sich bei der Lösung menschlicher und existenzieller Probleme und Bedürfnisse zu unterstützen.

Die meisten Mitglieder des Arbeitskreises arbeiten täglich mit Migranten zusammen und versuchen sie bei ihren Integrationsbemühungen zu unterstützen. Auf diese Weise bekommen sie einen ziemlich genauen Einblick in die grundlegenden Hindernisse bei der Integration und in die Arbeitsweise der Ausländerbehörde sowie die Wirkung, die diese nach außen hin und besonders auf Zuwanderer und Zuwanderung hat. Auch die Ausländerbeiräte, die oft Anlaufpunkt verzweifelter Menschen sind, bringen ihre Erfahrungen in den Arbeitskreis ein.

Aufgrund dieses Erfahrungshintergrundes glauben wir, dass eine Zusammenarbeit Sinn macht und Erfolg haben kann.

Deshalb möchten wir Sie hiermit herzlich zu einer der Sitzungen des Arbeitskreises in der 46. Kalenderwoche einladen und erhoffen uns einen Terminvorschlag von Ihnen, der auf die Berufstätigkeit vieler Mitglieder des Arbeitskreises Rücksicht nimmt.

Als Grundlage für unser gemeinsames Gespräch haben wir einige Punkte zusammengestellt, die sich an den Abschlussbericht des „Runden Tisches Aufnahmegesellschaft“ auf Initiative des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anlehnt.

Sicher haben auch Sie Gesprächspunkte, für die ebenfalls Platz sein wird.
Da davon auszugehen ist, dass in einer Sitzung nicht alle wichtigen Punkte geklärt werden können und eine längerfristige Zusammenarbeit nötig und wünschenswert ist, wäre abschließend die Überlegung wichtig, auf welche Art sich eine fruchtbare  Auseinandersetzung und gegenseitige Unterstützung institutionalisieren ließe.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Johannes Hartmann

Anhang: Vorschlag für Gesprächspunkte

Im Abschlussbericht des „Runden Tisches Aufnahmegesellschaft“ auf Initiative des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind unter dem Punkt Umsetzung 2013 unter anderen folgende Maßnahmen genannt:

  • „In einem Modellprojekt werden gemeinsam mit Melde- und Ausländerbehörden an verschiedenen Standorten in Deutschland Musterprozesse entwickelt, die Behörden eine Orientierung bei der Weiterentwicklung der eigenen Organisation und interkulturellen Öffnung geben sollen.
  • Die Gründung einer lokalen Bürgerplattform fördern und bei der Arbeit vor Ort unterstützen.“

Dabei soll eine wissenschaftliche Begleitung Erfolgsfaktoren identifizieren, die dazu beitragen, interkulturelle Öffnungsprozesse in Bürgerplattformen nachhaltig zu initiieren.
Wir gehen davon aus, dass dies auch eine der Grundlagen für das Modellprojekt im Wetteraukreis sein wird.

Von unserer Seite aus wären folgende Punkte wichtig:

  • Großzügiger Umgang mit bereits lange hier lebenden Menschen, die krank sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, da es in diesem Bereich bereits Präzedenzfälle gibt, die deutlich machen, dass nicht abgeschoben werden darf, wenn diese Personen ihre Krankheitskosten im Herkunftsland nicht bezahlen können.
  • In ca. 100 Fällen (für das Jahr 2006) kann die Identität nicht nachgewiesen werden. (Hier gibt es besonderen Gesprächsbedarf)
  • Die möglichst vollständige Aufhebung der Residenzpflicht für alle (auch die Geduldeten)
  • Die Installation eines regelmäßigen Gesprächskontaktes zwischen Unterstützern von Flüchtlingen (z.B. AK-Flüchtlinge) mit Vertretern der Ausländerbehörde über konkrete und strittige  Entscheidung der Behörde und eine gemeinsame Linie für die Unterstützung von Integrationsbestrebungen von Flüchtlingen. Wir bieten damit auch eine Art Monitoring in Bezug auf die Entwicklung der Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde an, denn die meisten MitarbeiterInnen des AK haben direkten Kontakt zu Flüchtlingen und Migranten, die sie bei eben solchen Integrationsbemühungen unterstützen. Damit haben sie auch einen Einblick, wie die Arbeit der ABH nach außen hin wahrgenommen wird.

Weiterer Gesprächsbedarf unsererseits entsteht aus den von Ihnen in Ihrer Presseerklärung am 1.7.13 dargelegten Entwicklungslinien der Ausländerbehörde, die von der Formulierung her allesamt in eine von uns durchausgewünschte Richtung gehen:

  • Zusätzlich wird eine Servicestelle zur Beratung von Kunden in aufenthaltsrechtlichen Fragen eingerichtet.
  • Über geänderte gesetzliche Bleiberechtsregelungen kann weiteren Menschen eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht werden. (Wie wird mit geduldeten Personen umgegangen, die bereits lange in Deutschland leben und sich integriert haben? Welche Vermittlungsschritte in Hinblick auf eine humane Lösung von aufenthaltsrechtlichen Hindernissen wären möglich?)
  • Zusätzlich zu Fachfortbildungen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Aufenthaltswesen in den letzten Jahren speziell zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ geschult. Darüber hinaus wurde ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das vorgetragene Beschwerden prüft, bearbeitet und auch kurzfristig beantwortet. (Wie wird das angeboten und in Anspruch genommen, wie ist der Weg einer Beschwerden?)
  • Serviceorientierung (ist nicht nur eine Frage der Öffnungszeiten)
  • Nach den Sommerferien wird eine Servicestelle zur Beratung von Kundinnen und Kunden in rechtlichen Fragen eingerichtet. Die Servicestelle wird regelmäßig zweimal im Monat für jeweils zwei Stunden sowie zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung stehen.
  • Landrat Arnold möchte gerne mehr Mitarbeiter in der Kreisverwaltung mit Migrationshintergrund. Bei gleicher Qualifikation kann die   Frage der interkulturellen Kompetenz durchaus eine entscheidende Rolle im Bewerbungsverfahren spielen. (Wie kann dieses Ziel von uns unterstützt werden?)