Im Juli 2023 hat jetzt auch der Wetteraukreis eine Erstaufnahmeeinrichtung für ihm zugewiesene Flüchtlinge in der Kaserne errichtet (KEAE). In ihr sollen die Flüchtlinge ca. 3 Wochen bleiben und auf ihre Verteilung in die Kommunen vorbereitet werden. Genauere Infos können Sie diesem Artikel in der WZ vom 31.7.23 entnehmen. Nähere Infos über die inhaltliche Arbeit in der KEAE finden Sie hier: Neuer Umgang mit Flüchtlingen. Der Begriff „rundum sorglos Paket“ ist allerdings ein Euphemismus (Beschönigung).
Wenn man den folgenden Artikel und die Links liest, wird einem das Hin und Her in der Flüchtlingspolitik des Weteraukreises sehr deutlich: Jetzt, Anfang Juli 2023, übergibt der Wetteraukreis die Verantwortung für die Unterbringung der Flüchtlinge erneut in die Verantwortung der Kommunen. Die Argumente dafür können Sie der Pressemitteilung des Wetteraukreises vom 25. Mai 2023 entnehmen.
Hier beginnt die Vergangenheit:
Der Wetteraukreis hat die Unterbringung der Flüchtlinge wieder in eigene Regie übernommen. Das hat der Kreistag beschlossen, um die Kommunen zu entlasten, die er wegen der sich damals verstärkenden Einwanderung von Flüchtlingen im Jahr 2014 mit ins Boot geholt hatte. Das können Sie der Pressemeldung aus dem Gießener Anzeiger entnehmen: Übernahme Unterbringung durch den Kreis . Leider benutzt der Artikel die weit verbreiteten Begriffe wie „Flüchtlingsströme“ und „Flüchtlingswelle“, die eher Assoziationen zu beängstigenden Naturkatastrophen bedienen.
Hier ein Bericht von Klaus Nissen vom Plenum der AG-Flüchtlingshilfe und Wetteraukreis vom 5.11.2018
Am 20.2.19 beschloss der Kreistag die Übernahme der Unterbringung durch den Wetteraukreis. Hier der Bericht in der WZ: Übernahme der Unterbringung durch den Kreis
Im Rahmen der Rückgabe der Flüchtlingsunterbringung an den Wetteraukreis, der die Unterkünfte der Kommunen übernimmt, soweit das von Seiten der Vermieter möglich ist, wurde z.B. in Friedberg seit dem 1.3. bis Ende 2019 die Stabstelle Flüchtlinge „abgewickelt“. Für Pat*innen und Unterstützer*innen von Flüchtlingen steht eine Liste der Fachaufsicht führenden Sozialarbeiter*innen für die verschiedenen Kommunen zur Verfügung, an die sich Flüchtlinge und Ehrenamtlich bei Problemen mit der Unterbringung wenden können. Einige der Unterkünfte werden aufgelöst, weil sie den Standards nicht entsprechen oder weil die Mietverträge auslaufen. Da die Verwaltung des Wetteraukreises weder ein Büro noch zusätzliche „Manpower“ für diese neue Aufgabe hat, versucht sie, Betreiberverträge mit den Kommunen abzuschließen, die dann letztlich ihre Unterkünfte im Auftrag des WK weiterbetreiben sollen. Das sieht zunächst nach einem „Etikettenschwindel“ aus, dessen Ziel sich uns bisher nicht erschlossen hat.
Wir möchten darauf hinweisen, dass mit dieser Maßnahme keine einzige zusätzliche Wohnung zur Verfügung steht und dass es nach wie vor wünschenswert ist, wenn die Flüchtlinge möglichst dezentral in den Gemeinden verbleiben, damit sie den Kontakt zu den Einheimischen bewahren und ausbauen können. Auch die weitere Unterstützung durch Flüchtlingspat*innen ist nur so möglich. Das muss unbedingt weiterhin gewährleistet sein. Das ginge, wenn die vorhandenen Unterkünfte der Kommunen vom Wetteraukreis übernommen würden. Auf jeden Fall sollten die Runden Tische für Flüchtlinge, die Unterstützungsvereine vor Ort und die AG-Flüchtlingshilfe in die Umsetzung des Beschlusses einbezogen sein. Dafür gibt es momentan keinen Anhaltspunkt, auch wenn der AG Flüchtlingshilfe bisher noch keine Konflikte „vor Ort“ bekannt geworden sind. Außerdem sind durch Corona die Zugänge zu den Wohnheimen reglementiert: Besucher*innen von Flüchtlingen in den Unterkünften sollen sich bei der Fachstelle Migration Unterbringung vorher anmelden.
Die Begründung für die Rückübernahme ist eine rein finanzielle („Entlastung der Kommunen“). Daher müsste auch darauf geachtet werden, dass die Kommunen ihre personelle Ausstattung für Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge weiter aufrechterhalten, was aber der finanziellen Entlastung entgegenwirken würde und daher nicht zu erwarten ist. Das ist im Rahmen der Vergabe von Flüchtlingssozialarbeit zu klären, hängt aber nur in den Kommunen direkt mit diesem Thema zusammen, in denen die Kommunen die Sozialarbeit übernommen haben.
J.H.