Februar 2019: Jetzt befinden wir uns bereits in der nächsten Verschärfungsphase, nach der jetzt auch die sogenannten Magrebstaaten Marokko, Algerien, Tunesien und dazu Georgien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden sollen. Bisher hat das Abstimmungsverhalten der GRÜNEN das verhindert, aber vor allem CDU und CSU wollen das auf jeden Fall durchsetzen. Hier eine Info über die bisher als sicher eingestuften Staaten.
September 2014: Die sogenannte „Sichere Drittstaatenlösung“ ist leider beschlossene Sache – trotz vielfach vorgetragener Kritik, die wir hier dokumentieren. Mit Hilfe der GRÜNEN in Baden Württemberg wurde die sogenannte „Sichere Drittstaatenlösung“ im Bundesrat verabschiedet und ist jetzt rechtskräftig. Mit der Anfang 2016 diskutierten Ausweitung der Regelung auch auf die nordafrikanischen Maghrebstaaten und die jetzt geschlossenen Deals mit der Türkei wird das individuelle Asylrecht völlig ausgehebelt.
Hier können sie in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung die Auswirkungen ersehen: Sueddeutsche.de/politik/herkunftsstaaten-und-residenzpflicht-so-sieht-der-asylkompromiss-aus
Januar 2015: Immer noch kommen fast 1/3 der Flüchtlinge aus den Balkanländern zu uns. Unserer Erfahrung nach handelt es sich oftmals um Menschen, die schon während des Balkankrieges in Deutschland gewohnt haben, gut Deutsch sprechen und die Kinder sind länger auf deutsche Schulen gegangen. Sie haben nach der Abschiebung keine Möglichkeit gefunden, sich einzuleben und hoffen inständig, doch in Deutschland bleiben zu können. Wenn die Aufenthaltszeiten in Deutschland kumuliert würden und nicht, wie heute, bei jeder Einreise die Anwesenheit in Deutschland neu gezählt würde, hätten die meisten von ihnen inzwischen ein Aufenthaltsrecht, abgesehen davon, dass sie händeringend nach Arbeitsmöglichkeiten suchen oder auch schon gefunden haben, auch, um nicht als „Einwanderer in die Sozialsysteme“ zu gelten. Meist handelt es sich um Roma, die das Gefühl hatten, in Deutschland ein neues, menschenwürdiges Leben anfangen zu können. Hier finden Sie einen Artikel über die Flüchtlingsstatistik 2014: http://www.migazin.de/2015/01/16/deutlich-weniger-asylantraege-als-offizielle-hochrechnung/
Anfang 2016 ist die Anzahl der Flüchtlinge aus den Balkanstaaten auf fast Null zurückgegangen.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Sinti und Roma in Deutschland, Romani Rose im Interview zur „Sicheren Drittstaatenlösung“, da ein Großteil der Flüchtlinge aus diesen Länder Sinti und Roma sind, die bei einem ersten Aufenthalt in Deutschland während der Balkankriege hier Fuß gefasst hatten, nach der Rückkehr in ihre Herkunftsländer vor dem Nichts standen und bei einem zweiten Versuch für Asyl heute versuchen, sich hier ein selbständiges Leben aufzubauen: http://www.migazin.de/2015/07/28/sonderlager-sind-inakzeptabel/
Hier ein Bericht über den Versuch in der EU, weitere Länder als sichere Drittstaaten zu beschließen: http://www.migazin.de/2015/07/29/europa-und-das-konzept-sicherer-herkunftsstaaten/
Und hier die Gesamtzahl von Februar 2015 auf eine Anfrage der LINKEN hin, die weit unter den Zahlen der Neunziger Jahre liegen: http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_72866730/629-000-fluechtlinge-leben-in-deutschland-keine-ueberlastung-.html
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Hier Stimmen gegen die Änderung im Vorfeld der Entscheidung:
Roma-Flüchtlinge haben kein „sicheres Herkunftsland“ – Menschenrechtsorganisationen lehnen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab
30.04.2014, Komitee für Grundrechte
Mit einem Appell an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat wenden sich zahlreiche Bürgerrechts- und Flüchtlingsorganisationen gegen einen Gesetzentwurf, der die Staaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu „sicheren Herkunftsländern“ erklären will. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist eine Beschleunigung des Asyl- und Abschiebeverfahrens. Gründliche Prüfungen des individuellen Schutzanspruchs eines jeden Flüchtlings aus den genannten Staaten werden damit gesetzgeberisch verhindert.
Deshalb lehnen die unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen des Appells die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab. Sie untergräbt den Schutzanspruch insbesondere von Roma-Flüchtlingen aus den Staaten des vormaligen Jugoslawiens.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ziele allein darauf ab, so heißt es in dem Appell, die unerwünschten Roma möglichst rasch wieder in ihre Herkunftsstaaten abzuschieben, in denen sie systematisch diskriminiert und in vielen sozialen Belan-gen massiv benachteiligt und ausgegrenzt werden. Und weiter heißt es: „Entgegen allen Beteuerungen der Bundesregierung, sich für die Roma-Minderheiten einzusetzen, bleibt die existenzbedrohende Lage von Roma in Südosteuropa ohne Konsequenz. Aus menschenrechtlicher Sicht und aus tatsächlicher Übernahme von Verantwortung für den Völkermord an den Sinti und Roma ist der Gesetzesentwurf abzulehnen.“
Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“, so erklärt das Komitee für Grundrechte und Demokratie, ist grundsätzlich abzulehnen. Gerade bei geflüchteten Roma aus den genannten Ländern kommt es auf eine umfassende, sorgfältige und gewissenhafte Prüfung ihrer vielfältigen Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen an, die zusammen genommen eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellen können. Ob einer Person Schutz gewährt werden muss, bleibt immer eine Frage der individuellen Fluchtgeschichte. Alles andere widerspricht den Menschenrechten.
Dirk Vogelskamp
Der vom Komitee für Grundrechte und Demokratie initiierte Appell wird von zahlreichen Bürgerrechts-organisationen, Rechtsanwaltsvereinigungen, Flüchtlingsräten, Sinti- und Roma-Verbänden, Fachanwältinnen und Fachanwälte sowie zahlreichen öffentlichen Personen unterzeichnet. Darunter: PRO ASYL, Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland (JRS), zahlreiche Landesflüchtlingsräte, die drei großen Rechtsanwaltsverbände (DAV, RAV, VDJ), Chachipe, ROM e.V, BundesRomaVerband und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V., sowie Einzelpersonen wie Prof. Micha Brumlik, Prof. Klaus J. Bade, Prof. Fanny-Michaela Reisin, Prof. Albert Scherr. u.v.a.
Hier noch eine juristische Einschätzung: http://www.juwiss.de/81-2014/